Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LavaLoft UG (haftungsbeschränkt) – SaaS B2B

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  3. Vertragsschluss
  4. Datenverarbeitung und Servicequalität
  5. Preise und Zahlung
  6. Laufzeit und Kündigung
  7. Verfügbarkeit und Service Level Agreement
  8. Haftung und Gewährleistung
  9. Onboarding, Implementierung und Mitwirkungspflichten
  10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
  11. Feedback-Lizenz
  12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  13. Exit-Management und Vertragsende
  14. Höhere Gewalt
  15. Vertraulichkeit
  16. Freistellung
  17. Schlussbestimmungen

§ 1 – Geltungsbereich und Anbieter

1. Diese AGB der LavaLoft UG (haftungsbeschränkt), Am Kirchweg 29, 06188 Landsberg, HRB 36977 Amtsgericht Stendal, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Maier und Christopher Gansert, gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der cloudbasierten SaaS-Plattform LavaLoft.

2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

4. LavaLoft darf diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen ändern. Dem Kunden steht bei wesentlichen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1. Gegenstand ist der Zugang zu einer cloudbasierten Revenue Performance Software:

  • LavaHome: Performance-Cockpit für Vertriebsmitarbeiter mit CRM-Anbindung, Ampel-Logik (Rot/Gelb/Grün), Callback-Tracking, Ziel-Ring
  • LavaSuite: Management-Dashboard mit Pipeline-Analyse, Deal Health Monitoring, Frühwarnsystem, Forecast-Transparenz
  • CRM-Integration (Salesforce + weitere gemäß Order Form)
  • Onboarding gemäß Ziffer 9
  • Support gemäß Ziffer 7

2. Nicht im Leistungsumfang enthalten: CRM-Betrieb und -Wartung, Datenmigration, individuelle Softwareentwicklung, Beratung über das Onboarding hinaus, Hardware und Internetanbindung.

3. LavaLoft ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln. Die Kernleistung bleibt erhalten. Wesentliche Änderungen werden mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt.

4. Beta- und Early-Access-Funktionen gelten nicht als „Leistungen“ im Sinne dieser AGB. Sie werden „as is“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt, können jederzeit ohne Ankündigung geändert oder entfernt werden und unterliegen keinem SLA. Die Gesamthaftung von LavaLoft für Beta-Funktionen ist auf 100 Euro begrenzt.

5. Roadmap-Features begründen keinen vertraglichen Anspruch.

6. Mündliche Zusagen, Marketingmaterial und Demos stellen keine Garantien dar. Angaben wie "bis zu" oder "typischerweise" sind Orientierungswerte.

7. Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Order Forms, dass er die Software kennt und auf Basis des bestehenden Funktionsumfangs erwirbt.

§ 3 – Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Order Forms zustande. Es gelten die AGB und der AVV in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Fassung. Änderungen während der Vertragslaufzeit richten sich ausschließlich nach dem Verfahren gemäß Ziffer 17.3. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter lavaloft.de/legal einsehbar.

2. Angebote von LavaLoft sind 30 Tage gültig.

3. Darstellungen auf der Website und in Unterlagen stellen keine verbindlichen Angebote dar.

§ 4 – Datenverarbeitung und Servicequalität

1. Der Kunde gewährt LavaLoft das Recht, die übermittelten Kundendaten im Rahmen der Vertragserfüllung zu hosten, zu verarbeiten, zu speichern und anzuzeigen – zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich Analysen, Performance-Insights und Empfehlungen für den Kunden.

2. Der Kunde stimmt zu, dass LavaLoft Daten für folgende Zwecke verarbeiten darf:

  • Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
  • Verbesserung und Weiterentwicklung des Produkts
  • Training von KI- und ML-Modellen (ausschließlich mit anonymisierten Daten)
  • Erstellung anonymisierter Branchen-Benchmarks und Marktanalysen

3. LavaLoft ist berechtigt, aus Kundendaten anonymisierte, aggregierte Daten zu erstellen und diese für die Weiterentwicklung der Plattform, die Verbesserung algorithmischer Modelle sowie für Branchen-Benchmarks und Marktanalysen zu nutzen. Aggregierte Daten enthalten keine personenbezogenen Informationen und lassen keine Rückführung auf einzelne Personen oder Unternehmen zu.

4. Die Befugnisse gemäß Abs. 3 und 4 bestehen unabhängig von sonstigen Bestimmungen dieser AGB – insbesondere den Regelungen zur Datenlöschung gemäß Ziffer 13 – und gelten zeitlich unbegrenzt fort. LavaLoft ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Datenbestände auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu speichern und zu verwerten (z. B. für Marktanalysen, Branchenberichte, Publikationen oder KI-Training). Da diese Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen, unterliegen sie nicht der DSGVO und sind von der Löschpflicht gemäß Ziffer 13 ausgenommen.

5. Serviceoptimierung und Produktintelligenz: LavaLoft erhebt technische Nutzungsdaten – einschließlich Interaktionsmuster, Feature-Nutzung, Performance-Metriken und Fehlerprotokolle (keine personenbezogenen Inhaltsdaten) – um die Nutzererfahrung zu verbessern, datengestützte Produktentscheidungen zu treffen und den Service weiterzuentwickeln. Diese Daten werden in anonymisierter Form verarbeitet und können für interne Analysezwecke, zur Gewinnung allgemeiner Markt- und Branchenerkenntnisse sowie für die Kommunikation und Vermarktung der LavaLoft-Plattform verwendet werden. LavaLoft darf anonymisierte Daten gemäß Abs. 2–3 darüber hinaus zur Verbesserung algorithmischer Systeme, KI-Funktionen und ML-Modelle verwenden. Die Verarbeitung durch Drittanbieter-KI erfolgt ausschließlich im API-Modus gemäß AVV.

6. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Produktverbesserung und Marktanalyse), ausdrückliche Einwilligung des Kunden gemäß diesen AGB.

7. Opt-Out KI-Training: Die Nutzung für KI-Training ist standardmäßig aktiviert. Der Kunde kann dem KI-Training schriftlich widersprechen. Der Widerspruch gilt ab Eingang für zukünftige Verarbeitungen. Bereits erstellte anonymisierte Aggregate bleiben unberührt.

8. Datenschutzgrundsatz: LavaLoft verkauft keine personenbezogenen Kundendaten und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn an die im AVV genannten Unterauftragsverarbeiter. Aus Kundendaten abgeleitete aggregierte Erkenntnisse, Modelle und Analysen ohne Personenbezug sind hiervon nicht umfasst und stellen keine Kundendaten dar.

9. Datenqualität: Der Kunde ist verantwortlich für die Qualität der CRM-Daten. LavaLoft haftet nicht für Ergebnisse auf Basis fehlerhafter CRM-Daten.

§ 5 – Preise und Zahlung

1. Die Vergütung richtet sich nach dem Order Form. Der Preis wird pro Seat und Monat berechnet. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus, netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

2. Sämtliche Zahlungen für bereits erbrachte Leistungszeiträume sind nicht erstattungsfähig. Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden erstattet LavaLoft im Voraus gezahlte Vergütung für den nicht genutzten Restzeitraum anteilig (pro rata temporis) innerhalb von 30 Tagen.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

4. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. LavaLoft ist nach Ankündigung berechtigt, das System zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

5. Preisanpassungen sind mit einer Frist von 60 Tagen zum nächsten Vertragsjahr in Textform anzukündigen. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen widersprechen. Bei Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Laufzeit zu.

6. Die Nutzung ist auf die im Order Form vereinbarte Seat-Anzahl begrenzt. Mehrnutzung wird zum Listenpreis nachberechnet. LavaLoft ist zur technischen Überwachung der Seat-Nutzung berechtigt.

§ 6 – Laufzeit und Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Order Form. Die Standardlaufzeit beträgt 12 Monate.

2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

3. Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an [email protected] genügt.

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LavaLoft liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von zwei oder mehr Monatszahlungen trotz Mahnung, wesentlichem Verstoß, Nutzungsrechtsverletzung oder Wettbewerbsverstoß gemäß Ziffer 10. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor bei dauerhafter erheblicher SLA-Unterschreitung trotz Fristsetzung.

5. Systemschutz: LavaLoft ist berechtigt, den Zugang zum System vorläufig einzuschränken, wenn das Verhalten des Kunden die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform für andere Kunden gefährdet. LavaLoft wird den Kunden schnellstmöglich über die Sperrung und deren Gründe informieren.

§ 7 – Verfügbarkeit und Service Level Agreement

1. LavaLoft gewährleistet eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5%. Verfügbarkeit bedeutet die Möglichkeit des Kunden, die Weboberfläche der Plattform aufzurufen und die Kernfunktionen (Dashboard, Pipeline-Ansicht, Analysen) zu nutzen. Eine Nichtverfügbarkeit (Downtime) liegt vor, wenn die Weboberfläche für mindestens 5 aufeinanderfolgende Minuten vollständig unbedienbar ist.

2. Nicht als Downtime gelten: (a) geplante Wartungsarbeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ mit mindestens 24 Stunden Vorankündigung, (b) Ausfälle von CRM- oder Drittanbieter-Systemen, (c) höhere Gewalt, (d) vom Kunden verursachte Störungen, (e) Einschränkungen einzelner nicht-kritischer Funktionen bei gleichzeitiger Verfügbarkeit der Kernplattform.

3. Die technische Verantwortung von LavaLoft reicht bis zum Rechenzentrum. Der Kunde ist verantwortlich für seine Internetanbindung, Endgeräte, CRM-Systeme und sein lokales Netzwerk.

4. LavaLoft übernimmt keine Haftung für Ausfälle von Salesforce, HubSpot, Pipedrive oder anderen Drittanbieter-Systemen, die nicht von LavaLoft betrieben werden. Für Ausfälle der von LavaLoft eingesetzten Infrastruktur-Dienstleister (insbesondere Firebase/Google Cloud, Cloudflare) haftet LavaLoft nur im Rahmen der in § 8 Abs. 3 genannten Gesamthaftungsgrenze, sofern LavaLoft diese Dienstleister sorgfältig ausgewählt, vertraglich gebunden und regelmäßig überwacht hat. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit gemäß AVV bleibt hiervon unberührt.

5. Reaktionszeiten: Kategorie 1 (System komplett nicht verfügbar): 4 Stunden. Kategorie 2 (erhebliche Einschränkung): 24 Stunden. Kategorie 3 (nicht-kritisch): 3 Werktage. Bei Vorfällen der Kategorie 1 stellt LavaLoft dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Behebung einen Incident-Bericht (Root Cause Analysis) bereit, der Ursache, Auswirkung, ergriffene Maßnahmen und präventive Schritte beschreibt.

6. SLA-Credits: Unterschreitet LavaLoft die garantierte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat, erhält der Kunde auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift auf die nächste Rechnung:

  • Verfügbarkeit unter 99,5% aber über 99,0%: 10% der monatlichen Netto-Vergütung
  • Verfügbarkeit unter 99,0%: 25% der monatlichen Netto-Vergütung

Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats in Textform erfolgen. Nicht fristgerecht geltend gemachte Service Credits verfallen. Service Credits werden ausschließlich mit der nächsten fälligen Rechnung verrechnet. Eine Barauszahlung oder Erstattung auf das Bankkonto des Kunden ist ausgeschlossen. Nicht verrechnete Service Credits verfallen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Service Credits sind der primäre Rechtsbehelf des Kunden bei SLA-Unterschreitung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß § 8 bleiben unberührt. Unterschreitet LavaLoft die garantierte Verfügbarkeit in 3 oder mehr Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zu.

§ 8 – Haftung und Gewährleistung

1. LavaLoft haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LavaLoft nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Die Gesamthaftung für leichte Fahrlässigkeit ist insgesamt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Vergütung begrenzt.

4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und entgangene Geschäftschancen ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien sind sich einig, dass diese Haftungsverteilung bei der Kalkulation der Vergütung berücksichtigt wurde.

5. Die Parteien sind sich einig, dass die SaaS-Plattform als Dienst und nicht als Mietsache im klassischen Sinne bereitgestellt wird. Daher sind die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB), das Minderungsrecht (§ 536 BGB) und das Recht zur Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ausgeschlossen. Der Kunde wird stattdessen durch die SLA-Credits gemäß § 7.6 kompensiert.

6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders zugesichert (insbesondere Verfügbarkeit gemäß § 7 und Kernfunktionen gemäß § 2), wird die Software „as is“ bereitgestellt. LavaLoft übernimmt keine Garantie für eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung über die SLA-Zusage hinaus. Die Software ist kein fehlerfreies Produkt und kann technische Ungenauigkeiten enthalten. Sämtliche über die vertraglichen Zusagen hinausgehenden stillschweigenden Gewährleistungen – insbesondere hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck – werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7. LavaLoft haftet nicht für Datenverluste, die durch regelmäßige Datensicherung des Kunden hätten vermieden werden können.

8. LavaLoft haftet nicht für Fehlentscheidungen auf Basis von LavaLoft-Visualisierungen. LavaLoft ist ein Werkzeug zur Datenvisualisierung und gibt keine Garantie für Umsatzsteigerungen, Forecast-Genauigkeit oder bestimmte wirtschaftliche Erfolge.

9. Ansprüche wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Kenntnis des Mangels.

10. Mitverschulden: Soweit ein Schaden durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziffer 9 mitverursacht wurde (insbesondere durch fehlerhafte CRM-Daten, unzureichende Zugangssteuerung oder verspätete Fehlermeldung), wird die Haftung entsprechend § 254 BGB gemindert.

11. Versicherung: LavaLoft unterhält eine IT-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, die in angemessenem Verhältnis zum Geschäftsvolumen steht. Der Nachweis wird auf Anfrage des Kunden vorgelegt.

12. Sonderhaftung: Für Ansprüche aus Verletzungen des Datenschutzes (AVV/DSGVO), der Vertraulichkeit (§ 15) und der IP-Freistellung (§ 16.2) gilt abweichend von Abs. 3 ein erhöhter Haftungsdeckel in Höhe der vom Kunden in den letzten 24 Monaten gezahlten Vergütung.

13. Kumulation: Mehrere Schadensereignisse, die auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein einziger Haftungsfall. Die Gesamthaftungsdeckel gemäß Abs. 3 und Abs. 14 gelten für alle Ansprüche des Kunden innerhalb eines Vertragsjahres kumuliert – nicht pro Einzelereignis.

§ 9 – Onboarding, Implementierung und Mitwirkungspflichten

1. LavaLoft führt ein gemeinsames Onboarding durch (ca. 2–4 Stunden). Abweichungen in der Dauer stellen keinen Vertragsverstoß dar. Die Kosten richten sich nach dem Order Form.

2. Der Kunde ist verpflichtet, folgende Mitwirkungsleistungen zu erbringen:

  • Bereitstellung von CRM-Zugängen und API-Schlüsseln
  • Anlegen von Nutzern in der Plattform
  • Konfiguration der CRM-Berechtigungen unter Beachtung der Datenminimierung
  • Aktive Mitwirkung am Onboarding-Prozess
  • Benennung eines festen Ansprechpartners
  • Unverzügliche Meldung von Störungen

3. Fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden geht nicht zu Lasten von LavaLoft. LavaLoft ist berechtigt, Fristen und Termine entsprechend anzupassen.

§ 10 – Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

1. LavaLoft räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, begrenzt auf die vereinbarte Seat-Anzahl und interne Geschäftszwecke.

2. Dem Kunden ist insbesondere Folgendes untersagt: Weiterverkauf oder Weitervermietung, Reverse Engineering, Mehrnutzung ohne entsprechende Zahlung, rechtswidrige Nutzung sowie Entwicklung konkurrierender Produkte auf Basis der LavaLoft-Software. LavaLoft behält sich vor, den Zugang für Unternehmen abzulehnen, die direkt mit LavaLoft im Wettbewerb stehen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung der Plattform der Analyse oder Nachbildung der Plattformfunktionalität dient.

3. Geistiges Eigentum: Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich neuer Features, Anpassungen, Algorithmen und Weiterentwicklungen – auch wenn diese auf Kundenwunsch oder Kunden-Feedback basieren – verbleiben ausschließlich bei LavaLoft. Der Kunde erwirbt kein Eigentum, keine Lizenz und keine sonstigen Rechte an der Software über das in Abs. 1 gewährte Nutzungsrecht hinaus.

4. Benchmarks und Analysen: Anonymisierte Benchmarks, Branchenberichte, Marktanalysen und daraus abgeleitete Erkenntnisse sind geistiges Eigentum von LavaLoft. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte.

§ 11 – Feedback-Lizenz

Gibt der Kunde freiwillig Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Fehlermeldungen ab, räumt er LavaLoft das Recht ein, diese Informationen zur Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen und in Produkte und Dienste einfließen zu lassen. Ein Anspruch auf Umsetzung oder Vergütung besteht nicht. Der Kunde erwirbt keine Rechte an Features, die auf Basis seines Feedbacks entwickelt wurden.

§ 12 – Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 28 DSGVO. Der als gesonderte Anlage abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist integraler Bestandteil dieses Vertrages und gilt mit Unterzeichnung des Order Forms.

2. Die Server befinden sich in der EU (Firebase europe-west3, Frankfurt). Für Datenübermittlungen in Drittländer gelten EU-Standardvertragsklauseln (SCC).

3. Datenhoheit: Sales- und Revenue-Daten gehören dem Kunden. LavaLoft hat kein Eigentum an personenbezogenen Daten. Die Regelungen zu aggregierten Daten gemäß Ziffer 4 bleiben unberührt.

§ 13 – Exit-Management und Vertragsende

1. Der Kunde hat Anspruch auf einen Datenexport im CSV-/JSON-Format einschließlich Forecast-Historie. LavaLoft stellt den Export innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage bereit.

2. LavaLoft löscht sämtliche personenbezogenen Kundendaten spätestens 90 Tage nach Vertragsende. Aggregierte, anonymisierte Daten bleiben hiervon unberührt.

3. Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen einen schreibgeschützten Zugang (Read-only) zur Plattform, um seine Daten einzusehen und den Export durchzuführen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Zugang endgültig gesperrt.

4. LavaLoft unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Datenmigration zu einem Nachfolgesystem im Rahmen der gewöhnlichen Supportleistungen. Darüber hinausgehende Migrationsunterstützung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

5. Im Falle einer Insolvenz von LavaLoft hat der Kunde 60 Tage nach Insolvenzeröffnung Zugang zu seinen Daten.

6. EU Data Act (Verordnung EU 2023/2854): LavaLoft ermöglicht die Portierung der Kundendaten in einem maschinenlesbaren, standardisierten Format innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage.

§ 14 – Höhere Gewalt

LavaLoft haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von: Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Stromausfällen, Cyberangriffen auf Dritte, Ausfall von Internet- oder Telekommunikationsdienstleistern oder behördlichen Anordnungen. LavaLoft informiert den Kunden unverzüglich. Die vertraglichen Zahlungspflichten bleiben hiervon grundsätzlich unberührt, es sei denn, die Leistungserbringung ist für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30 Tagen nicht möglich; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 15 – Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln. Hierzu zählen insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Preise und Vertragsdetails.

2. Ausgenommen sind Informationen, die: öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei vorher bekannt waren, von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden oder deren Offenlegung gesetzlich erforderlich ist.

3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages zuzüglich 5 Jahre. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Vertraulichkeitspflicht zeitlich unbeschränkt, solange die Information nicht öffentlich bekannt wird.

§ 16 – Freistellung

1. Der Kunde stellt LavaLoft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus: (a) vertragswidriger oder rechtswidriger Nutzung der Plattform durch den Kunden, (b) Kundendaten oder deren Nutzung mit der Plattform, (c) Verletzung von Rechten Dritter durch Kundendaten, (d) Nutzung von Drittanbieter-Integrationen durch den Kunden, (e) Verstoß gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften. Die Freistellung umfasst angemessene Rechtsverteidigungskosten.

2. IP-Freistellung durch LavaLoft: LavaLoft stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform Urheberrechte, eingetragene Markenrechte oder Patente Dritter in der EU verletzt. Diese Freistellung gilt nicht, wenn die Verletzung auf folgenden Umständen beruht: (a) Kombination der Software mit nicht von LavaLoft bereitgestellter Software oder Hardware, (b) Änderung der Software durch den Kunden oder Dritte, (c) Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs, (d) Nutzung nach Bereitstellung einer nicht-verletzenden Ersatzversion, (e) Kundendaten. Die Gesamthaftung von LavaLoft aus dieser Freistellung ist auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.

3. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, über geltend gemachte Ansprüche.

§ 17 – Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Halle (Saale).

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt. Dem Kunden steht bei wesentlichen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

4. Bei Widerspruch zwischen den Geschäftsbedingungen des Kunden und diesen AGB gelten die Bedingungen von LavaLoft.

5. Rangfolge: Der AVV geht diesen AGB bei Datenschutzfragen vor. Im Übrigen gelten diese AGB. Bei Widersprüchen zwischen Order Form und AGB geht das Order Form vor.

6. Fortgeltung nach Vertragsende: Folgende Bestimmungen gelten über das Vertragsende hinaus fort: Ziffer 4 (Datennutzung), Ziffer 5 (offene Zahlungen), Ziffer 8 (Haftung), Ziffer 10 (Geistiges Eigentum), Ziffer 11 (Feedback-Lizenz), Ziffer 13 (Exit-Management), Ziffer 15 (Vertraulichkeit), Ziffer 16 (Freistellung) sowie diese Ziffer 17.

7. Allgemeine Verjährung: Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten nach Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts. Ausgenommen sind Zahlungsansprüche und Ansprüche wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte.

8. Rechnungseinwendungen: Der Kunde hat Einwendungen gegen eine Rechnung innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.

9. Exportkontrolle und Sanktionen: Der Kunde verpflichtet sich, die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, insbesondere die EU-Sanktionsverordnungen und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Der Kunde bestätigt, dass er auf keiner Sanktionsliste geführt wird.

10. Sensible Daten: Die Plattform ist nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen) oder von Daten, die branchenspezifischen Regulierungen unterliegen (z. B. PCI-DSS, HIPAA), konzipiert. LavaLoft übernimmt keine Haftung für die Verarbeitung solcher Daten durch den Kunden.

Diese AGB treten mit Unterzeichnung des Order Forms in Kraft und gelten in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung für die Dauer des Vertrages. Änderungen erfolgen ausschließlich gemäß Ziffer 17.3. Die aktuelle Fassung ist unter lavaloft.de/legal einsehbar.

Zuletzt aktualisiert: April 2026